Impressum

Schornsteinzentrum Flensburg GmbH & Co. KG

Flensburger Straße 8 | 24997 Wanderup

Tel.: +49 (0)4606 965 89 89

E-Mail: info@schornstein-zentrum.de
Internet: www.schornstein-zentrum.de

Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Sven Thomsen
Registergericht: Amtsgericht Flensburg, Reg.-Nr. HRA 6108 FL
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz: DE 814 993 108
Steuernummer: 15 283 25 108

Mitglied in der Handwerkskammer:

Handwerkskammer Flensburg
Johanniskirchhof 1 | 24937 Flensburg

Persönlich haftende Gesellschafterin:

Schornsteinzentrum Flensburg Verwaltungsgesellschaft mbH
Registergericht: Amtsgericht Flensburg, Reg.-Nr. HRB 7047 FL
Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Sven Thomsen

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 Abs. 2 RStV:

Jürgen Sager (Anschrift wie oben)


Webdesign & Konzept:


FRESHKONZEPT GmbH
Mühlendamm 21 | 24937 Flensburg

Tel.: +49(0)461 840 523 5
Fax: +49(0)461 840 523 6

E-Mail: info@freshkonzept.de
Web: www.freshkonzept.de


Allgemeine Geschäftsbedingungen

Schornsteinzentrum Flensburg GmbH & Co. KG
Flensburger Straße 8
24997 Wanderup
Telefon: 04606/965 89 89

Allgemeine Lieferungs- Montage- und Zahlungsbedingungen der
Schornsteinzentrum Flensburg GmbH & Co. KG

I. Lieferungsbedingungen
§ 1 Allgemeines
1. Unsere Lieferungsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Lieferungsbedingungen abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt, auch wenn diesen trotz Kenntnis nicht ausdrücklich widersprochen und/oder die Lieferung vorbehaltlos ausgeführt wird.
2. Diese Lieferungsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Frühere, etwa anders lautende Bedingungen der Schornsteinzentrum Flensburg GmbH & Co. KG verlieren hiermit ihre Gültigkeit.
3. Verbraucher im Sinne dieser Lieferungsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).
Unternehmer im Sinne dieser Lieferungsbedingungen ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
Soweit in den nachstehenden Lieferungsbedingungen die Bezeichnung „Besteller“ verwendet wird, sind hiermit sowohl Verbraucher als auch Unternehmer gemeint.

§ 2 Angebot und Abschluss
1. Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
2. Mit der Bestellung erklärt der Besteller verbindlich, die bestellte Sache erwerben zu wollen.
Als angenommen gilt das Angebot erst durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der Ware. Nebenabreden oder Zusicherungen sollen schriftlich festgehalten werden.
3. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und ähnlichen Unterlagen behält sich die Schornsteinzentrum Flensburg GmbH & Co. KG Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht ohne unsere vorherige ausdrückliche Zustimmung zugänglich gemacht werden.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
1. Die Preise gelten ab Lager Flensburg incl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer; diese wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
2. Verlangt der Besteller die Versendung der Ware, werden die Kosten für die Verpackung und den Transport zusätzlich berechnet.
3. Aufwendungen, die aufgrund von Änderungen der Art oder des Umfangs der Lieferung auf Wunsch des Bestellers nach unserer Auftragsbestätigung erfolgen und/oder die durch die Erfüllung nachträglicher oder nicht vorhersehbarer behördlicher Auflagen und Anforderungen entstehen, werden ebenfalls gesondert zu dem angebotenen Kaufpreis in Rechnung gestellt.
4. Montagekosten werden separat berechnet.
5. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
6. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Kaufpreis ohne Abzug sofort nach Lieferung fällig. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Zahlungsverzugsregeln.
7. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder durch uns anerkannt wurden.
8. Zurückbehaltungsrechte kann der Besteller nur insoweit ausüben, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 4 Gefahrübergang
1. Die Lieferung erfolgt „ab Lager Flensburg“.
2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Kaufsache an die Transportperson auf den Besteller über, sofern dieser Unternehmer ist.
3. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht auch beim Versendungskauf erst mit Übergabe der Ware auf den Besteller über, wenn dieser Verbraucher ist.
4. Befindet sich der Besteller in Annahmeverzug, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Kaufsache vom Tage der Versandbereitschaft an auf ihn über. Gegebenenfalls anfallende Lagerkosten gehen zu Lasten des Bestellers.
5. Vorstehende Nummern 1 bis 4 gelten auch für Teillieferungen.

§ 5 Lieferzeiten
1. Die angegebenen Liefertermine und -fristen gelten nur annähernd; es sei denn, es ist ausdrücklich schriftlich ein verbindlicher Liefertermin zugesagt worden.
2. Die Lieferfrist beginnt erst, wenn sämtliche technische Fragen gemeinsam mit dem Besteller abgeklärt sind.
3. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Eintritt unvorhersehbarer, von der Schornsteinzentrum Flensburg GmbH & Co. KG nicht zu vertretender Hindernisse, wie beispielsweise höhere Gewalt, Streik, Betriebsstörungen. Der Besteller wird über den Grund und die voraussichtliche Dauer der Verzögerung informiert.
Wird die Behinderung voraussichtlich nicht in angemessener Zeit beendet sein, können sowohl der Besteller als auch die Schornsteinzentrum Flensburg GmbH & Co. KG ganz oder teilweise von dem Vertrag zurücktreten.

§ 6 Eigentumsvorbehalt
1. Die Schornsteinzentrum Flensburg GmbH & Co. KG behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Schornsteinzentrum Flensburg GmbH & Co. KG nach angemessener Fristsetzung berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten und die Kaufsache herauszuverlangen. Die Schornsteinzentrum Flensburg GmbH & Co. KG ist nach Rücknahme der Kaufsache befugt, diese zu verwerten. Der Verwertungserlös wird auf die Verbindlichkeiten des Bestellers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – angerechnet. Sollte sich das Rücktrittsrecht des Lieferanten nicht realisieren lassen, steht diesem in den gesetzlich vorgesehenen Fällen ein entsprechender Schadensersatzanspruch zu.
2. Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Er ist insbesondere verpflichtet, Wartungs- und Inspektionsarbeiten auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen, sofern diese erforderlich sind.
3. Bei Pfändung, sonstigen Eingriffen Dritter oder etwaigen Beschädigungen oder Vernichtung der Kaufsache hat der Besteller Schornsteinzentrum Flensburg GmbH & Co. KG unverzüglich zu benachrichtigen. Ebenso der Schornsteinzentrum Flensburg GmbH & Co. KG ein Besitzwechsel der Kaufsache sowie der eigene Wohnsitzwechsel des Bestellers unverzüglich mitzuteilen, .

§ 7 Mängelansprüche
1. Ansprüche wegen Mängeln stehen dem Besteller, wenn er Unternehmer ist, nur zu, wenn er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 377 des Handelsgesetzbuches ordnungsgemäß nachgekommen ist.
2. Die Schornsteinzentrum Flensburg GmbH & Co. KG ist nach eigener Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt, wenn der Besteller Unternehmer ist.
Ist der Besteller Verbraucher, so kann der Besteller zunächst zwischen Nacherfüllung durch Nachbesserung oder durch Ersatzlieferung wählen. Die Schornsteinzentrum Flensburg GmbH & Co. KG ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung für den Besteller keine erheblichen Nachteile beinhaltet.
3. Als Beschaffenheit der Kaufsache gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, wenn der Besteller Unternehmer ist. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
4. Die Schornsteinzentrum Flensburg GmbH & Co. KG haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
bzw. auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von der Schornsteinzentrum Flensburg GmbH & Co. KG beruhen. Soweit der Schornsteinzentrum Flensburg GmbH & Co. KG keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Dies gilt nicht für die Haftung für schuldhafte Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und auch nicht für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
5. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche des Bestellers, die nicht der Frist des § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB unterliegen, beträgt 1 Jahr ab Ablieferung der Ware, sofern der Besteller Unternehmer ist und seiner in Nummer 1. geregelten Rügeobliegenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Ist der Besteller Verbraucher, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche, die nicht der Frist des § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB unterliegen, 2 Jahre ab Ablieferung der Ware.
6. Garantien im Rechtssinne erhält der Besteller durch die Schornsteinzentrum Flensburg GmbH & Co. KG nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
7. Keine Gewähr wird insbesondere in folgenden Fällen übernommen:
Unsachgemäße oder ungeeignete Verwendung, fehlerhafte Montage oder Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, nicht ordnungsgemäße Wartung, ungeeignete Betriebsmittel, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse- sofern sie nicht vom Lieferer zu verantworten sind – keine eigenmächtige Eingriffe, Änderungen oder Instandsetzungen des Bestellers.
8. Bessert der Besteller oder ein Dritter unsachgemäß nach, besteht keine Haftung des Lieferers für die daraus entstehenden Folgen. Gleiches gilt für ohne vorherige Zustimmung des Lieferers vorgenommene Änderungen des Liefergegenstandes.

§ 8 Haftungsbeschränkungen
1. Bei sonstigen Schadensersatzansprüchen haftet die Schornsteinzentrum Flensburg GmbH & Co. KG im Falle einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung nur für den nach Art der Kaufsache typischerweise eintretenden Schaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen durch die gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von der Schornsteinzentrum Flensburg GmbH & Co. KG.
Die Haftung von der Schornsteinzentrum Flensburg GmbH & Co. KG bei leicht fahrlässigen Verletzungen unwesentlicher Vertragspflichten wird ausgeschlossen, wenn der Besteller Unternehmer ist.
2. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; ebenso die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
3. Die Haftung für Schäden, die durch Rauch oder Gerüche, verursacht durch das Einbrennen von Ofenlack am Ofenkörper oder Verbindungsstücken entstehen, ist ausgeschlossen.

§ 9 Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
2. Ist der Besteller Kaufmann, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz Flensburg vereinbart. Dasselbe gilt, wenn der Besteller Verbraucher ist und keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder keinen Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
3. Sofern einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Lieferungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden sollten, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der Unwirksamen möglichst nahe kommt.

II. Montagebedingungen
Sofern die Schornsteinzentrum Flensburg GmbH & Co. KG neben der Lieferung der Kaufsache auch oder ausschließlich die Montage und ähnliche Leistungen übernimmt, gelten in Verbindung mit den Lieferbedingungen folgende Montagebedingungen:

§ 1 Montagevoraussetzungen
1. Falls Teile der Lieferung offensichtlich beschädigt sind bzw. die Lieferung nicht vollständig ist, hat der Besteller die Schornsteinzentrum Flensburg GmbH & Co. KG spätestens einen Arbeitstag nach Ablieferung der Kaufsache hiervon zu unterrichten, damit möglichst vor Ankunft der Monteure Abhilfe geschaffen werden kann. Unterlässt der Besteller schuldhaft (auch bei leichter Fahrlässigkeit) diese Anzeige, werden hierdurch verursachte zusätzliche Aufwendungen für die Montage gesondert in Rechnung gestellt.
2. Die angelieferten Teile sind trocken sowie vor Witterungseinflüssen und vor Beschädigungen durch Dritte geschützt zu lagern.
3. Für die Montage werden entsprechend dem Lieferumfang ein oder mehrere Fachmonteure von der Schornsteinzentrum Flensburg GmbH & Co. KG gestellt. Diesen sind je nach Absprache genügend Hilfskräfte ohne gegenseitige Berechnung beizustellen.
4. Nicht zu unseren Leistungen gehören: Arbeiten an elektrischen sowie Installationen an hydraulischen Anlagen.
5. Das handwerksübliche Werkzeug wird von der Schornsteinzentrum Flensburg GmbH & Co. KG gestellt.
6. Um eine ordnungsgemäße Montage zu gewährleisten, müssen bauseitig folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Der Zugang zum Montageort muss gewährleistet sein.
7. Der Besteller hat dafür Sorge zu tragen, dass die Montage zum vereinbarten Termin möglich ist, insbesondere dass alle notwendigen Vorarbeiten wie Maurer-, Putz-, Stemm- und Fußbodenarbeiten beendet sind. Die Fußböden müssen begehbar und ausreichend belastbar sein.
Der Besteller hat der Schornsteinzentrum Flensburg GmbH & Co. KG spätestens 3 Tage vor dem vereinbarten Termin schriftlich zu verständigen, wenn die Montage zu dem vereinbarten Termin nicht möglich ist.
8. Der Besteller hat das Montagepersonal ggf. über bestehende Sicherheitsvorschriften zu informieren, wie insbesondere bezüglich Schweißarbeiten, Rauchverbot, Sicherheitskleidung etc.
Kommt der Besteller dieser Verpflichtung schuldhaft (auch bei leichter Fahrlässigkeit) nicht nach und entstehen deswegen Schäden, hat der Besteller die Schornsteinzentrum Flensburg GmbH & Co. KG von der Schadensersatzpflicht freizustellen.
9. Bauseits muss elektrischer Strom für Werkzeuge, Beleuchtung und ggf Wasser zur Verfügung gestellt werden.
10. Vor der Montage von Feuerstätten und Abgasanlagen ist seitens des Bestellers folgendes zu beachten/sind folgende Vorkehrungen zu treffen:
Die Einhaltung der baurechtlichen Bestimmungen, die mit dem Betrieb einer Feuerungsanlage zusammenhängen, sind mit dem zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister abzuklären. Entsprechende schriftliche Auflagen sind der Schornsteinzentrum Flensburg GmbH & Co. KG vor Abschluss des Kaufvertrages bzw. des Werkvertrages mitzuteilen.
Vor dem Anschluss von Feuerstätten an Abgasanlagen muss sichergestellt werden, dass sich keine Strom- oder Wasser führenden Leitungen oder andere Installationen in der Schornsteinwange oder anderen zu öffnenden Wänden oder Bauteilen befinden.
Vor der Aufstellung von Feuerstätten muss sichergestellt werden, dass der Fußboden ausreichend tragfähig ist bzw. dass eine ausreichende Lastverteilung sichergestellt ist.

§ 2 Stundenlohnarbeiten
1. Wird eine Montage nicht pauschal, sondern nach Aufwand durchgeführt, werden die Montagearbeiten im Stundenlohn abgerechnet zzgl. etwaiger Reisekosten, Frachten, Gerätevorhaltung etc. Es gelten die jeweils gültigen Montagerichtpreislisten der Schornsteinzentrum Flensburg GmbH & Co. KG.
2. Die Abrechnung und Zahlung hat nach Rechnungserhalt gemäß § 3 der Lieferbedingungen zu erfolgen.

§ 3 Abnahme
1. Der Besteller ist bei Fertigstellung der Montageleistung berechtigt und verpflichtet, diese in einem schriftlichen Montageprotokoll abzunehmen.
2. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Besteller die Montageleistung nicht innerhalb einer ihm von der Schornsteinzentrum Flensburg GmbH & Co. KG bestimmten angemessenen Frist abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist.
3. Von der Abnahme an bestehen gegen die Schornsteinzentrum Flensburg GmbH & Co. KG keine Mängelansprüche aus § 634 Nr. 1 bis Nr. 3 BGB mehr bezüglich bekannter Mängel, sofern der Besteller sich seine Rechte wegen dieses Mangels bei der Abnahme nicht vorbehält.
4. Vor Inbetriebnahme einer Feuerungsanlage müssen folgende Bedingungen erfüllt werden:
Die Aufstell- und Bedienungsanleitung der Feuerstätte muss beachtet und befolgt werden.
Der sichere Betrieb der Feuerungsanlage und die ausreichende Verbrennungsluftversorgung muss vom zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister bescheinigt worden sein.

§ 4 Verjährung
Mängelansprüche des Bestellers aus der Montage verjähren in einem Jahr seit der Abnahme. Die Verjährungsfrist des § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB bleibt hiervon unberührt.
Stand : August 2008


Bildrechte und Quellen

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